Fiktive Berechnung des Arbeitsentgelts: Qualifikationsnachweis?
Frage
Als selbständiger Creative Director Text muss ich mich jetzt arbeitslos melden. Ich bin freiwillig arbeitslosenversichert. Das Arbeitsentgelt wird bei mir also fiktiv berechnet werden. Hier mein Problem: Ich bin in meinem Beruf hoch qualifiziert, habe jedoch keine Ausbildung, da es diese zu Zeiten meiner Arbeitsaufnahme in den 80ern noch nicht gab. Deshalb befürchte ich, dass mein Arbeitsentgelt auf Basis der untersten Qualifikationsstufe „ungelernt" bzw. „ohne Abschluss" berechnet wird. Gibt es eine Möglichkeit, meine hohe Qualifikation als Kreativer anderweitig nachzuweisen, damit das Arbeitsentgelt höher gerechnet wird? Ich habe Nachweise über eine frühere Tätigkeit als Geschäftsführer (Werbeagentur) und ein Gehalt von über 100.000 Euro, ich habe Kreativpreise gewonnen und bin einem studierten Grafikdesigner von der Qualifikation her ebenbürtig (meine Aufgabe ist jedoch der komplette Bereich Text).
Antwort
Für die fiktive Leistungsbemessung ist der Arbeitslose einer Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, auf die die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen in erster Linie zu erstrecken hat. Das Gesetz unterscheidet dabei vier Qualifikationsgruppen (ohne Ausbildung / abgeschlossene Ausbildung / Fachschulabschluss oder Meisterausbildung / Hoch- oder Fachhochschulabschluss). Diesen Qualifikationsgruppen ist jeweils ein pauschaliertes Arbeitsentgelt zugeordnet. Inwiefern die Arbeitsagentur Ihre Berufserfahrungen als einen höheren Abschluss wertet, kann von uns nicht eingeschätzt werden. Sie können Ihren Sachverhalt nur mit der zuständigen Agentur für Arbeit besprechen, da diese eine Einstufung im Einzelfall vornimmt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit.
Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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