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Bereits selbständig: freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich erkundigen, ob es möglich ist, als Selbständige langfristig wieder in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten.

Antwort

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige) ist in § 28a SGB III geregelt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden.

Das Versicherungsverhältnis beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen zur Begründung des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag vorliegen, d. h. mit dem Tag der Tätigkeitsaufnahme. Der Antrag kann damit bis zu drei Monate zurückwirken. Sollten Sie länger als drei Monate hauptberuflich selbständig sein, so ist eine Antragstellung nicht möglich.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
März 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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