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Bereits selbständig: Arbeitslosenversicherung abschließen?

Frage

Ich bin jetzt ca. 2,5 Jahre selbständig. Bisher habe ich keine Arbeitslosenversicherung. Kann ich jetzt noch eine abschließen? Zur Erläuterung: Ich betreibe ein Restaurant, mein Pachtvertrag läuft noch 2,5 Jahre, dann bin ich 63 Jahre alt und möchte die Pacht nicht verlängern. Ich hoffe, dass ich bis zum Eintritt meiner Rente noch eine andere Beschäftigung finde. Für den Fall, dass es nicht funktioniert, möchte ich mich gerne absichern.

Antwort

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (Arbeitslosenversicherung für Selbständige) ist im § 28a SGB III geregelt. Danach muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Eine spätere Antragstellung sieht das Gesetz nicht vor.

Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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April 2019

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