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Beiträge für Arbeitslosenversicherung: steuerlich geltend machen?

Frage

Ich habe die Voraussetzungen für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit bereits abgeklärt, da ich mich Mitte Februar selbständig mache. Ist die Arbeitslosenversicherung steuerlich geltend zu machen?

Antwort

Grundsätzlich können Beitrage zur Arbeitslosenversicherung als Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwendungen) erklärt werden. Ob diese sich jedoch steuermindernd auswirken, ist immer im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Köln
November 2019

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