Arbeitslosenversicherung: wie lange gilt halber Beitragssatz für Gründer?
Frage
Ich habe eine Frage zu der Sonderregelung für Gründer bei der Arbeitslosenversicherung. Es heißt, man zahlt die Hälfte ab Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr. Ich verstehe nicht ganz, wie das gemeint ist. Ich möchte zum 01.04.2017 gründen. Ich würde dann erst mal die Hälfte (44,63 Euro) zahlen. Ab wann muss ich den vollen Beitrag zahlen? Ab Januar 2018 oder April 2018?
Antwort
Sollten Sie im April 2017 gründen und die Versicherungspflicht auf Antrag wählen, zahlen Sie für das angelaufende Jahr 2017 den halben Beitrag. Den halben Beitrag zahlen Sie dann auch noch für das komplette Jahr 2018. Erst am 01.01.2019 wird der volle Beitrag fällig.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2017
Tipp der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr