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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: wo beantragen?

Frage

Ich bin Existenzgründer und möchte in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Wo muss ich das beantragen?

Antwort

Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit besteht die Möglichkeit weiter in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Gesetzliche Grundlage für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist der § 28a SGB III. Danach können Personen, die eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag abschließen, wenn Sie zum Beispiel innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Sie können den Antrag bei der für Sie zuständigen örtlichen Arbeitsagentur einreichen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Sollten Sie schon länger als drei Monate hauptberuflich selbständig tätig sein, so wäre eine Antragstellung nicht möglich.

Den Antrag für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur unter https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mde2/~edisp/l6019022dstbai392131.pdf

Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ unter https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk5/~edisp/l6019022dstbai392135.pdf

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2016

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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