Navigation

Arbeitslosenversicherung für Selbständige: wie beantragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane mich in 1-2 Monaten selbständig zu machen und möchte vorsichtshalber eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige abschließen. Wie gehe ich am besten vor?

Antwort

Sie müssen eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben.

Voraussetzung für den Antrag ist des Weiteren, dass der Antragsteller vor dem Antrag innerhalb der letzten zwei Jahren vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch III bezogen hat.

Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, die zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag berechtigt, gestellt werden. Ein entsprechendes Formular können wir Ihnen leider nicht zu schicken. Bitte wenden Sie sich dafür an die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort (www.arbeitsagentur.de (www)).

Quelle:
Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben