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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: wann anmelden?

Frage

Besteht die Möglichkeit durch eine Ausnahmeregelung, auch nach drei Monaten der Existenzgründung als Selbständige sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern?

Antwort

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist gesetzlich im § 28a Sozialgesetzbuch III geregelt. Danach besteht nur die Möglichkeit den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen. Eine Ausnahmeregelung sieht das Gesetz nicht vor.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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