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Arbeitslosenversicherung für Selbständige sinnvoll?

Frage

Inwiefern macht es Sinn, bei Beginn einer hauptberuflichen Selbständigkeit die Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterzuzahlen? Welche Leistungen kann ich für welchen Leistungsfall erwarten, wenn man selbständig ist bzw. war? Ich habe die letzten ca. 20 Jahren immer über ein Anstellungsverhältnis die Arbeitslosenbeiträge einbezahlt und vor ca. 1,5 Jahren für ca. drei Monate Leistungen bezogen.

Antwort

Für eine individuelle Beratung können Sie gerne das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung anrufen. Sie erreichen die Hotline von Montag - Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 030 22 1911003.

Für Existenzgründer ist auch die Zahlung in die Arbeitslosenversicherung ein wichtiger Aspekt. Diese muss bis zu drei Monaten nach der Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragt werden. Überlegenswert ist diese Versicherung dahingehend, dass nach einem Jahr Selbständigkeit die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld verloren geht. Sie haben aber noch Anspruch auf den Rest, den Sie vor circa 1,5 Jahren schon einmal geltend gemacht haben. Dieser Restanspruch bleibt Ihnen erhalten, bis nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind (also noch circa 2,5 Jahre). Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist zunächst individuell, später erfolgt dann eine fiktive Berechnung. Deshalb die Empfehlung, dass Sie das oben erwähnte Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anrufen.

Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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