Antwort
Für eine individuelle Beratung können Sie gerne das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung anrufen. Sie erreichen die Hotline von Montag - Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 030 22 1911003.
Für Existenzgründer ist auch die Zahlung in die Arbeitslosenversicherung ein wichtiger Aspekt. Diese muss bis zu drei Monaten nach der Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragt werden. Überlegenswert ist diese Versicherung dahingehend, dass nach einem Jahr Selbständigkeit die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld verloren geht. Sie haben aber noch Anspruch auf den Rest, den Sie vor circa 1,5 Jahren schon einmal geltend gemacht haben. Dieser Restanspruch bleibt Ihnen erhalten, bis nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind (also noch circa 2,5 Jahre). Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist zunächst individuell, später erfolgt dann eine fiktive Berechnung. Deshalb die Empfehlung, dass Sie das oben erwähnte Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anrufen.
Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2016
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