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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: bis wann Antrag stellen?

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Frage

Ich bin seit Frühjahr 2016 selbständiger Elektromeister und würde mich für eine Arbeitslosenversicherung entscheiden wollen. Wo bekomme ich einen solchen Antrag?

Antwort

Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist im § 28a (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) im Sozialgesetzbuch III geregelt. Danach besteht nur die Möglichkeit den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen. Da Sie seit April dieses Jahres selbständig tätig sind, ist die Frist von drei Monaten leider schon um. Eine Antragstellung würde immer bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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