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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Antragsfrist?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe mich am 01.12.2019 selbständig gemacht und wollte nun eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige beantragen, damit ich im Falle einer Arbeitslosigkeit geschützt bin. Nun habe ich auf Ihrer Seite gelesen, dass man dies innerhalb der ersten drei Monate machen muss. Deswegen wollte ich noch einmal nachfragen wie meine Möglichkeiten hier aussehen und ob Sie mir hier helfen können?

Antwort

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag kann nur in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit abgeschlossen werden. Die dazugehörige gesetzliche Regelung finden Sie im § 28a SGB III.

Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
April 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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