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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: zeitlich begrenzt?

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Frage

Seit Beginn meiner selbständigen Tätigkeit als Existenzgründer im April 2014 bin ich freiwillig ALV-Zahler. Nun hat mich ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass der Versicherungsschutz in der freiwilligen ALV für Selbständige nur eine begrenzte Zeit gültig sei, nach seinem Kenntnisstand nur 24 Monate. Danach gezahlte ALV-Beiträge seien nicht mehr versicherungswirksam. Liegt der Kollege da richtig? Und wenn ja, was muss ich tun, um die Einzüge der ALV-Beiträge bei einer zeitlich begrenzten Versicherungsdauer mit deren Ablauf zu stoppen? Sollte die freiwillige ALV unbegrenzt gültig sein, würde ich zunächst einmal die Zahlung weiterführen - aber natürlich macht das ja nur Sinn, wenn man einen Versicherungsschutz hat.

Antwort

Das Versicherungsverhältnis auf Antrag laut § 28a Sozialgesetzbuch III ist nicht befristet. Für die Dauer Ihrer selbständigen Tätigkeit bleibt die Versicherungspflicht bestehen.

Quelle: Sylvia Reimers
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2016

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