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Alternative zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Frage

Ich bitte um einen Rat, ob es für mich sinnvoll ist weiterhin in die Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III einzuzahlen oder ob es noch eine andere Alternative gibt. Ich bin seit Anfang 2017 selbständig (Gründerzuschuss) und mein Beitrag erhöht sich jetzt von 50 auf 100 % des Beitragssatzes. Da ich ein saisonbetontes Geschäft betreibe, ist die monatliche Belastung gegenwärtig nicht zumutbar. Eine Stundung der Beiträge hat die Arbeitsagentur abgelehnt mit der Aussage, dass ich dann einfach nicht mehr zahlen soll. Gibt es eine alternative Absicherung? Sollte ich die Beiträge bis zur möglichen Kündigung - also noch drei Jahre - weiterzahlen?

Antwort

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (SGB III § 28a), umgangssprachlich auch freiwillige Arbeitslosenversicherung genannt, stellt aus Sicht des Gesetzgebers die einzige Möglichkeit dar, sich die Ansprüche auf Leistungen der Agentur für Arbeit als Selbständige zu erhalten. Aus der privaten Versicherungswesen ist eine derartige Absicherung nicht bekannt. Unterbrechen Sie die Beitragszahlung gegenüber der Agentur für Arbeit, so würde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach zwölf Monaten erlöschen.

Sollte momentan Ihr Lebensunterhalt gefährdet sein, so besteht auch für Sie als Selbständige die Möglichkeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu stellen. Würde über den Antrag Hilfebedürftigkeit festgestellt werden, so können über das örtliche Jobcenter Leistungen ausgezahlt werden.

Für weiterführende Informationen können Sie sich an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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