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Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Restanspruch wie nutzen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe seit 2012 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige eingezahlt. Im vorigen Jahr nutzte ich diese und bezog zwei Monate Arbeitslosengeld. Ich habe keinen Neuantrag zur Weiterzahlung gestellt. Mein Restanspruch beträgt aufgrund meines Alters 22 Monate. Momentan führe ich meine Selbständigkeit weiter. Wie lange kann ich den „Restanspruch" nutzen? Verfällt er sozusagen irgendwann? Könnte ich wegen der Pandemie wieder 1-2 Monate arbeitslos sein und der Restanspruch von dann 20 Monaten bleibt bestehen?

Antwort

Sie können Ihren Restanspruch auf das Arbeitslosengeld bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit geltend machen, wenn seit der erstmaligen Entstehung dieses Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind. Sie können sich innerhalb dieses Zeitraums auch mehrmals arbeitslos melden und den restlichen Anspruch auf das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Insofern können Sie, wie von Ihnen beschrieben, für 1-2 Monate sich arbeitslos melden und der Restanspruch von 20 Monaten würde für den angegebenen Zeitraum stehenbleiben. Die gesetzliche Regelung hierzu finden Sie im § 161 SGB III.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema nutzen Sie gerne das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 030 221 911 003.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 004

Stand:
Januar 2021

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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