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Wohnsitz in Spanien – Online-Handel auf deutscher Webseite: Sozialversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin wohnhaft in Spanien und gehe dort einem festen Angestelltenverhältnis nach, wodurch ich sozial und krankenversichert bin. Nun möchte ich parallel dazu ein Unternehmen gründen, um als Händler auf der deutschen Amazon Seite Ware zu verkaufen. Wenn ich mich dazu entschließe eine deutsche Rechtsform zu wählen (z.B. UG), wie verhält es sich dann mit der Sozialversicherung/Krankenkasse?

Antwort

Eine Pflicht zur Sozialversicherung, insbesondere zur Krankenversicherung, besteht für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zudem keinen Anspruch auf eine anderweitige Absicherung haben. Wohnen und arbeiten Sie in Spanien, spielt diese Pflicht zur Versicherung für Sie keine Rolle.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2017

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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