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Kinder- und Malbücher herstellen: Künstlersozialversicherung?

Frage

Ich bin z.Zt. Hausfrau und Mutter und familienversichert über meinen Mann. Jetzt möchte ich Kinderbücher, Malbücher oder ähnliches schreiben/malen. Aus den bisherigen Erfahrungen als selbständige Künstlerin erwarte ich keine großen Einnahmen. Muss ich von Anfang an bei der Künstlersozialversicherung wg. einer Versicherung anfragen? Vor einigen Jahren bin ich bei ihr abgelehnt worden, da ich zu wenig Einkommen erzielte.

Antwort

Die Künstlersozialversicherung hat zur Voraussetzung, dass eine selbständige, künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausgeübt wird. Diese muss regelmäßig (auf Dauer) und erwerbsmäßig ausgeführt werden. Neben den genannten Voraussetzungen wird eine Versicherung nur dann ausgelöst, wenn die für die Künstlersozialversicherung gültige Geringfügigkeitsgrenze (2017 = monatlich 325 Euro) überschritten wird.

Ob im Einzelfall eine Versicherungspflicht entsteht, kann nur durch eine erneute Prüfung geklärt werden. Sie finden die Kontaktdaten sowie zahlreiche Informationen rund um die Absicherung als Künstlerin unter http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/faq-kuenstler-und-publizisten.html

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
April 2017

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