Immobilienverwaltung gründen: persönliche Absicherung?
Frage
Neben meiner Vollzeitstelle habe ich drei Häuser von denen ich eines selbst bewohne und zwei vermietet habe. Die ganze verwaltungstechnische Arbeit wie Nebenkostenabrechnung, Steuererklärung, Renovierungsarbeiten usw. erledige ich weitgehend selbst. Da der Aufwand, den ich nebenher treibe, immer größer wird, überlege ich nun, ob ich eine Immobilienverwaltungs- und Betreuungsgesellschaft gründen kann und meine Vollzeitstelle aufgebe. Da ich seit 36 Jahren sozialversicherungspflichtig angestellt bin, erscheint es mir sinnvoll, mich bei der eigenen Firma anzustellen. Meine Frage: Geht das überhaupt? Und welche Vor- und Nachteile wären damit verbunden?
Antwort
Gründen Sie ein Unternehmen, sind Sie als Selbständige(r) für Ihre persönliche soziale Absicherung selber verantwortlich.
Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch ein(e) Selbständige(r) eine Kranken- und Pflegeversicherung inne haben. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden. Möchten Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern, können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.verbraucherzentrale.de (www)
Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst oder eine freiwillige Beitragszahlung sinnvoll ist, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung (www). Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800-1000 48 070 erreichen.
Sie haben auch die Möglichkeit sich als Selbständige(r) in der Arbeitslosenversicherung abzusichern. Geregelt ist das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag im § 28a SGB III. Sie können den Antrag bei der für Sie zuständigen örtlichen Arbeitsagentur einreichen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur.
Zur genauen Ausgestaltung Ihrer eventuellen selbständigen Tätigkeit empfehle ich Ihnen ein Gespräch bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (www). Es besteht auch die Möglichkeit eine Existenzgründungsberatung über das Bundesland gefördert zu bekommen. Informationen zum Beratungsförderprogramm in Hessen finden Sie hier (www).
Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2014
Tipps der Redaktion:
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