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Hauptberuflich selbständig plus Nebentätigkeit: welche Abgaben?

Frage

Wenn ich mich hauptberuflich selbständig mache mit EDV, Internetshop und dem Vermieten von Objekten und noch bei einem kirchlichen Träger ein Angestelltenverhältnis von ca. 10 Stunden im Monat eingehe (Stundensatz 9,45 Euro) - welche Abgaben fallen dann an?

Antwort

Neben der Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt, ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Diese wird anhand des Einzelfalls prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Tätigkeit im Haupterwerb handelt. Gerade wenn andere Tätigkeiten ausgeübt werden, spielt diese Einstufung eine Rolle für die weitere Versicherung. Tritt die selbständige Tätigkeit zeitlich und auch finanziell in den Vordergrund, so ist davon auszugehen, dass hier der Schwerpunkt ihrer Erwerbstätigkeit liegt.

Besteht vor der Gründung eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann diese in der Regel als freiwilliges Mitglied fortgeführt werden. Die Beitragsberechnung erfolgt in diesem Fall anhand der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Daher zählen neben den Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit unter anderem auch Einnahmen aus einer Beschäftigung. Zudem kennt die gesetzliche Krankenversicherung Mindestbemessungsgrundlagen zur Beitragsberechnung. Die Beurteilung und Berechnung der Beiträge erfolgt im Einzelfall.

Die Pflegeversicherung folgt der gesetzlichen Krankenversicherung. Haben Sie weitere allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, so können Sie diese gerne an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der folgenden Rufnummer richten:
Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung
030 340 60 66 01 (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18 Uhr
und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12 Uhr)

Als hauptberuflich Selbständiger haben Sie alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer privaten Absicherung (PKV). Um einen Einblick über die Möglichkeiten und die Beitragsgestaltung der PKV zu erhalten, könnten Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Unter dem Link www.verbraucherzentrale.de finden Sie alle Verbraucherzentralen bundesweit aufgelistet. Neben Fragen zur privaten Krankenversicherung könnten Sie auch Fragen der Altersvorsorge an eine Verbraucherzentrale richten.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung, ist über die Gründung zu informieren. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht befindet sich auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de.
Alternativ können Sie sich an die kostenfreie Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404 wenden, um dort zu erfragen, welche BG für Sie zuständig ist.

Quelle: Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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