Freiberufliche Künstlerin: von Teilzeit- in Vollzeitselbständigkeit?
Frage
Ich bin seit Anfang 2016 vom Finanzamt als selbständige bildende Künstlerin eingestuft worden und verkaufe seitdem nebenberuflich meine Werke. Ab Oktober entfällt nun meine Haupttätigkeit. Nun ist die große Frage, wie geht es ab Januar für mich weiter. Ich würde meine Nebentätigkeit gerne als Haupttätigkeit starten. Kann ich das weiter als Freiberufler machen und bei der Künstlersozialkasse anfragen (gibt es hier Nachteile)? Haben Sie Empfehlungen wie ich mich versichern kann? Ich plane nächstes/übernächstes Jahr schwanger zu werden. Ist man in der Zeit irgendwie abgesichert?
Antwort
Da Sie bereits als freiberufliche Künstlerin gemeldet und tätig sind, würde durch die Aufwertung der selbständigen Tätigkeit keine erneute Anmeldung beim Finanzamt von Nöten sein.
Eine Versicherung über die Künstlersozialversicherung ist im Einzelfall zu prüfen. Von einer Versicherung ist auszugehen, wenn künstlerische oder publizistische Tätigkeiten nicht nur vorrübergehend, sondern auf Dauer erwerbsmäßig ausgeübt werden. Zudem spielt das Jahreseinkommen eine Rolle. Weiterführende Informationen, auch zur Absicherung während der Schwangerschaft, erhalten Sie direkt über die Internetseite der Künstlersozialkasse unter http://www.kuenstlersozialkasse.de oder über das Service-Center der Künstlersozialkasse, welches Sie unter der Rufnummer 04421 9734051500 (Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr) erreichen.
Quelle: Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2016
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