Frage
Nach mehreren Jahren als Angestellter arbeite ich nun als selbständiger Bauingenieur. Damit ist seit 2017 die Pflichtmitgliedschaft in der Baukammer verbunden. Nun soll ich in das angebundene Versorgungswerk eintreten. Ich habe aber schon meine Altersvorsorge in Form von einer Immobilie und zwei privaten Rentenversicherungen aufgebaut. Mit den Beiträgen des Versorgungswerkes übersteigt das meine finanziellen Möglichkeiten. Dazu meine Fragen: 1) Muss ich als Ingenieur zwingend in das Versorgungswerk eintreten? Auf welcher gesetzlichen Grundlage? 2) Kann meine vorhandene Altersvorsorge bei den Beiträgen angerechnet werden?