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Bauingenieur: Pflichtmitgliedschaft in Versorgungswerk?

Frage

Nach mehreren Jahren als Angestellter arbeite ich nun als selbständiger Bauingenieur. Damit ist seit 2017 die Pflichtmitgliedschaft in der Baukammer verbunden. Nun soll ich in das angebundene Versorgungswerk eintreten. Ich habe aber schon meine Altersvorsorge in Form von einer Immobilie und zwei privaten Rentenversicherungen aufgebaut. Mit den Beiträgen des Versorgungswerkes übersteigt das meine finanziellen Möglichkeiten. Dazu meine Fragen: 1) Muss ich als Ingenieur zwingend in das Versorgungswerk eintreten? Auf welcher gesetzlichen Grundlage? 2) Kann meine vorhandene Altersvorsorge bei den Beiträgen angerechnet werden?

Antwort

Ich habe mich auf der Website der Baukammer umgeschaut und dort folgende Aussagen gefunden (ich zitiere wörtlich):
„Für die künftigen Kammerpflichtmitglieder ist das Versorgungswerk obligatorisch, wenn die Kammermitgliedschaft vor vollendetem 45. Lebensjahr begründet wird. Freiwillige Kammermitglieder haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft durch Antrag auf Befreiung abzulehnen.“

Nach meinem Verständnis heißt das, dass Sie nur dann Pflichtmitglied werden, wenn Sie jünger als 45 Jahre sind. Die Mitgliedschaft in der Baukammer ist ja davon unberührt. Sollten Sie allerdings berufsunfähig sein, können/dürfen Sie nicht Pflichtmitglied werden.

§ 13 der Satzung (die auf der Webseite zum Download bereit steht) bestätigt dies.

Sind Sie jünger als 45 Jahre, dann greift die Pflichtmitgliedschaft. Dass Ihre bestehenden Absicherungen (Immobilie, Rentenversicherungen) angerechnet werden, ist in der Satzung an keiner Stelle vermerkt, so dass ich davon ausgehen, dass das auch nicht passiert.

Ich habe in der Satzung auch keine Übergangsregelungen gefunden, die Ihren Fall thematisieren.

Hilft Ihnen denn diese Einschätzung schon einmal weiter?

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
März 2017

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