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Systemische Therapie: Werbung erlaubt?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Darf eine Sozialarbeiterin mit Zusatzausbildung „Systemische Therapeutin“ auch Werbung für ihre Therapie machen - z.B. mit einer Anzeige in der Zeitung? Oder Prospekte?

Antwort

Therapeuten, genauer noch insgesamt die Heilberufe, können für ihre Tätigkeit Werbung machen, sind jedoch durch verschiedene Gesetze in der Art und Weise begrenzt. Eine zu offensive oder gar marktschreierische Werbung ist in diesen Bereichen strengstens verboten. Auch Aussagen in Bezug auf bestimmte Heilversprechen sind nicht erlaubt. Gleichwohl dürfen sie natürlich auf sich und ihre Tätigkeit aufmerksam machen und ihr Leistungsanbot darstellen.

Da es hier unter Umständen viele Kleinigkeiten zu beachten gilt, wäre es in diesem Bereich am sichersten, Sie gestalten einmal die von Ihnen gewünschte Anzeige und lassen diese dann durch einen entsprechend spezialisierten Anwalt prüfen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
August 2019

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