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Potenzielle Kunden per Post und E-Mail ansprechen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Student und möchte neben meinem Studium selbständig Webseiten für Unternehmen entwickeln, damit ich mein Studium und Leben finanzieren kann. Darf ich Unternehmen über meine Dienstleistungen per Post und E-Mail informieren? Oder ist Werbung per Post und E-Mai verboten?

Antwort

Werbung per Post oder E-Mail ist nicht grundsätzlich verboten, Sie sollten aber unbedingt die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des Wettbewerbsrecht beachten. Eine gute Zusammenfassung zu diesen Themen finden Sie hier: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/werbung_datenschutz/

Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Februar 2017

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