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Möbel ausstellen und verkaufen: in derselben Halle?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Darf ich als produzierende Möbelfirma im derselben Halle getrennt voneinander meine Möbel ausstellen und verkaufen bzw. vertreiben?

Antwort

Sie möchten die Möbel in derselben Halle, in der produziert wird, auch ausstellen und verkaufen? Diese Frage müssen Sie mit dem zuständigen Gewerbeamt bzw. Bauordnungsamt klären.

Sollte das Gewerbeamt bzw. Bauordnungsamt Ihnen die Genehmigung wegen möglicher Unfallgefahr verweigern, dann klären Sie bitte ab, ob die Genehmigung erteilt werden kann, wenn Sie Produktion und Verkauf durch eine Glaswand trennen.

Ggf. ist auch eine Nutzungsänderung erforderlich.

Sie sollten diese Frage ebenfalls mit Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung besprechen.

Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Oktober 2016

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