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Unternehmen noch nicht angemeldet: trotzdem Werbung treiben?

Frage

Ich plane gerade mit zwei Kolleginnen ein Seminar im Ausland mit den Themenschwerpunkten Yoga und Meditation. Momentan haben wir sehr viele Fragen, die allerwichtigste aber vielleicht zuerst: Dürfen wir bereits mit der Werbung anfangen, bevor wir unser Unternehmen offiziell angemeldet haben (wir wissen noch nicht ganz genau, in welche Sparte wir nun fallen)? Wir müssten nämlich mit der Werbung schnellstmöglich anfangen, da das Seminar im Juni sein soll. Wenn es möglich ist, rein mit unseren Namen für das Projekt zu werben, ab wann müssen wir uns spätestens anmelden?

Antwort

Ich glaube gerne, dass Sie sehr viele Fragen haben - die allerwichtigste ist allerdings - aus meiner Sicht - nicht, ab wann Sie mit der Werbung anfangen dürfen, sondern:
1. In welcher Rechtsform starten Sie Ihr Vorhaben? Mit insgesamt drei Unternehmerinnen kommt zunächst eine GbR in Frage ("BGB-Gesellschaft"), wenn Sie das wirklich komplett gemeinsam realisieren. Oder jede von Ihnen startet als Einzelunternehmerin, wenn Sie Bereiche / Tätigkeitsfelder wirklich trennen können. Über die Gründung einer GmbH brauchen wir sicher zunächst nicht nachzudenken.

Wenn Sie das Vorhaben gemeinsam umsetzen - und demnach möglicherweise eine GbR gründen - müssen Sie so auch firmieren und sich so in der Werbung und im gesamten "Marktauftritt" präsentieren. Infos zur Gründung einer GbR finden Sie auf den Infoseiten dieses Portales, speziell auch hier im Forum.

2. Mit der Festlegung der Rechtsform ist dann auch verbunden, wie Sie das Projekt finanzieren (mit den Kosten für das Marketing fängt das ja erst an): Legen Sie alle drei Geld in einen gemeinsamen "Topf" oder regelt das eben jede für sich…

3. Wenn Sie das also zunächst geklärt und festgelegt haben, können Sie durchaus mit der Werbung für Ihre Seminare beginnen, bevor Sie die Unternehmung anmelden - viel Zeit sollte allerdings nicht dazwischen liegen, maximal 6 Wochen. Vielleicht sehen Sie das als "Test-Phase" ob genug zahlende Interessenten/innen gewonnen werden können? Sobald Anmeldungen kommen und dadurch vermutlich Anzahlungen abgerechnet werden (die Umsatztätigkeit beginnt) muss natürlich unbedingt die Anmeldung erfolgen - wobei ich von einer Gewerbeanmeldung ausgehe, also eine gewerbliche Tätigkeit unterstelle.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Januar 2014

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