Antwort
Personalvermittlung ist ein Gewerbe, das keiner Sondergenehmigung bedarf, ein Gewerbeschein reicht formell aus. Für die Abrechnung von Vermittlungsgutscheinen bei der Agentur für Arbeit ist eine Zertifizierung (AZAV) zwingend erforderlich - diese kostet mehrere tausend Euro.
Wenn Sie zusätzlich auch noch eine Zeitarbeitsfirma gründen möchten, ist hierfür eine Genehmigung des Landesarbeitsamtes erforderlich.
Von 2009 bis 2014 stiegen die Umsätze der Personal- und Zeitarbeitsbranche von 14,5 Milliarden auf 25,6 Milliarden Euro. Bis 2020 wird ein weiteres Wachstum auf 29,1 Milliarden Euro prognostiziert. Es handelt sich also um einen attraktiven Wachstumsmarkt, der allerdings breit gefächert ist: Angefangen von Vermittlern, die auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen spezialisiert sind bis hin zu Headhuntern, die Topführungskräfte und hochgradige Spezialisten vermitteln. Um Ihre Frage, wie Sie an erste Auftraggeber kommen können, beantworten zu können, bitte ich Sie mir mitzuteilen, welches Marktsegment Sie bedienen möchten.
Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Februar 2017
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