Antwort
Zur besseren Übersicht haben wir unsere Antworten und Empfehlungen unter verschiedenen „Überpunkten“ zusammengefasst.
Werbung allgemein
Hier sollten Sie mehrere Dinge beachten:
- Drängen Sie niemanden zur Teilnahme an Ihren Angeboten - zeigen Sie den Nutzen auf, den ein Teilnehmer hat
- Appellieren Sie an „Herz“/“Emotion“ und nicht an „Verstand“ - Sie müssen die Teilnehmer emotional „abholen“ und erreichen
- arbeiten und erzeugen Sie emotionale Bilder, die für jeden einfach nachzuvollziehen sind
- wecken Sie ein Verlangen, Wunsch, Neugierde und Interesse durch die Art Ihrer Angebote
Zudem sollten Sie sich folgende Fragen zu Ihren Kunden bzw. Teilnehmern stellen:
- Wer braucht Ihre Angebote?
- Wer ist der Teilnehmerkreis, den Sie erreichen wollen? Welche Zielgruppe?
- Wem nutzen Ihre Angebote?
- Welche Wünsche, Bedürfnisse und Einstellungen haben Ihre Teilnehmer?
- Welche Erwartungshaltung haben Ihre Teilnehmer?
- Wie sollen/werden Ihre Teilnehmer auf Sie und Ihre Angebote aufmerksam? Wie erfahren Sie davon?
Wenn Sie wissen, wer Ihre Teilnehmer sind, wie sie denken und „ticken“ und welche Medien sie nutzen, können Sie diese gezielt ansprechen.
Genauso wichtig ist es, dass Sie wissen wer Ihre Wettbewerber sind, welche Angebote diese haben und welcher Teilnehmerkreis angesprochen wird und wie.
Wenn Sie Ihre Teilnehmer und Wettbewerber analysiert haben, besitzen Sie eine ausgezeichnete Basis für Ihr Werbekonzept - mit dem Ziel, Ihre Teilnehmer optimal anzusprechen und sich von Ihrem Wettbewerb abzuheben.
Folgende Marketing- und Werbemaßnahmen sind empfehlenswert:
Homepage Auftritt
Die eigene Firmenwebsite gehört zu den besten Werbemöglichkeiten, die es gibt. Allerdings ist es sehr wichtig, dass die Homepage professionell suchmaschinenoptimiert ist. Denn nur eine Internetpräsenz, die gut gefunden wird, bringt neue Teilnehmer und Kunden. Ein gutes Webdesign allein, genügt nicht.
Ihr Teilnehmer muss sich angesprochen fühlen, Interesse und Neugierde soll geweckt werden und letztlich auch die Motivation erzeugt werden, sich anzumelden.
Dabei ist „weniger, oft mehr“ - die Homepage sollte nicht „überfrachtet“ mit Inhalten sein und dem Teilnehmer die Möglichkeit geben mit Ihnen in Kontakt und Interaktion zu treten.
Klassische Werbung - Allgemein
Klassische Werbung ist Teil des Marketings rund um Dienstleistungen, Produkte und Angebote von Unternehmen. Sie umfasst alle Formen der Marktkommunikation, welche Zeitungen und Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen und Kino sowie Plakate, aber auch Adress- und Telefonbüchern als Werbeträger nutzt. Im Rahmen der Kommunikationspolitik eines Unternehmens gehört die Klassische Werbung zu den wichtigsten Marketinginstrumenten.
Dazu gehören insbesondere auch Anzeigen, Flyer, Prospekte etc.
Da diese klassische Werbung sehr teuer sein kann, ist genau zu analysieren und zu überlegen, wie Sie Ihre Zielgruppe am Sinnvollsten und Optimalsten ansprechen.
Anzeigen / Lokale Medien
Anzeigen und Presseartikel können Sie in Fachzeitschriften oder in regionalen, lokalen Zeitungen platzieren. Somit steigern Sie Ihr Image und Ihre Bekanntheit wird weiter aufgebaut und hilft in Erinnerung zu bleiben.
Auch hier immer unter der Prämisse, Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Flyer und Prospekte
Eignen sich gut für die Verteilung in ausgewählten Räumlichkeiten wie zum Beispiel bei regulären/gleichbleibenden Veranstaltungsorten und zur Auslage an Orten, wo Ihre Zielgruppe verkehrt.
Auswahl sonstiger Möglichkeiten
- Tag der offenen Tür
- Teilnahme an Messen und Ausstellungen
- Werden Sie Mitglied bei (Unternehmens)Netzwerken - wie z.B. WJD, BNI oder PEN
- Plakatwerbung
- Give-aways (wie Kugelschreiber, Tüten mit Logobedruckung) etc.
Social Media
Egal ob Facebook, Twitter, Instagram, YouTube oder XING: Social Media machen es Unternehmen und privaten Nutzern einfacher denn je, Inhalte zu teilen, zu bewerten und Meinungen untereinander auszutauschen.
Insoweit sollten Sie hier auf jeden Fall aktiv und vertreten sein.
Bezüglich der Frage nach den „Rechtlichen Grundlagen“ und des „Datenschutzes“ in sozialen Medien gibt es bestimmte Sachverhalte und Regelungen zu beachten:
- Impressumspflicht
- Bildrechte - Rechte am eigenen Bild (Einwilligung betroffener Personen)
- Urheberrecht
- Datenschutz
Impressum
Eine Firmen-Homepage, also die Webseite einer juristischen Person wie etwa eine GmbH, GbR, OHG, AG oder UG und Ltd. benötigen ein vollständiges Impressum. Das gleiche gilt für alle Freiberufler, Selbständigen und Einzelunternehmer, die nicht als juristische Person auftreten.
Kurz gesagt: Jeder Unternehmer und jeder, der gewerblich handelt, muss auf seiner Website über ein rechtssicheres Impressum verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Impressum für einen Onlineshop benötigen oder für Ihre Firmen-Homepage.
Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Die Pflicht zur so genannten „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV.
Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.
Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Um sicherzugehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden.
Die notwendigen Pflichtangaben im Impressum einer Website sind im Telemediengesetz (TMG) angeführt. Gemäß § 5 sind folgende Punkte zu berücksichtigen, wenn Sie ein Impressum erstellen und die Impressumspflicht erfüllen wollen:
- Betreiber der Website
- Name des Unternehmens
- Adresse
Name des Unternehmens
Anschrift der Niederlassung bzw. Sitz der Gesellschaft
sowie Postfächer - Vertretung des Unternehmens
Angabe der Vertretungsberechtigten:
- Gesellschafter (bei der GbR, OHG Einzelunternehmer)
- Geschäftsführer (bei der GmbH)
- Vorstände (bei der AG) - Kontakt im Impressum
Telefon, Fax und E-Mail - Aufsichtsbehörde
Bspw. die zuständige Kammer (IHK/HWK) - Registereintrag
Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer - Freiberufler mit Standeskammer
Angabe der Standeskammer, wo ein Freiberufler Mitglied ist
Die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung
Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln und wie diese zugänglich sind, zählen für Freiberufler zu den zusätzlichen Pflichtangaben im Impressum, damit die Impressumspflicht vollständig erfüllt wird. - Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - sofern vorhanden - oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Wettbewerb
Bei der Abgrenzung zum Wettbewerb sollten Sie sich genau überlegen, was Ihr Alleinstellungsmerkmal - USP = unique selling proposition oder unique selling point - ist. Dieses Leistungsmerkmal bezeichnet ein Angebot oder eine Kompetenz mit dem/der Sie sich deutlich vom Wettbewerb abheben. Mit der Sie also Ihre Mitbewerber in den Schatten stellen.
Wenn Sie es schaffen, dieses Merkmal den Teilnehmer als Vorteil ggü. anderen Wettbewerbern aufzuführen und verständlich zu machen, bleiben Sie im Gedächtnis und heben sich damit ab.
Sie sollten die nachfolgenden Fragen dazu beantworten:
Was unterscheidet Sie von allen anderen!? (Wettbewerbern und Anbietern)
Was macht Sie so „Besonders“ / „Einmalig“!?
Warum sollte ich als Teilnehmer gerade zu Ihnen kommen!?
Versicherungen
Welche Versicherungen sind dringend erforderlich und empfehlenswert?
Als Versicherungen für Selbstständige kommen insbesondere die Betriebs-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherung als absolute Basis in Frage.
Als Selbstständiger ist es wichtig, für Schadens- und Rechtsfälle vorzusorgen. Dies gestaltet sich in Form von Versicherungen, welche in drei Arten unterschieden werden können:
- Personenversicherungen
Kranken- (gesetzlich oder privat) und Rentenversicherungen (gesetzlich und zus. privat) - Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen (inkl. Rechtsschutz)
- Sachversicherungen
Viele Versicherungen bieten auch spezielle Pakete für (Klein) Unternehmen an.
Sprechen Sie am besten diesbezüglich mit einem freien Versicherungsberater oder einem Versicherungsmakler.
Möglichkeiten der Informationsfindung
Gerade in der heutigen Zeit haben Sie mit dem Internet und seinen verschiedenen Suchplattformen unzählige Möglichkeiten der Informationsfindung. Egal nach was Sie suchen - wenn es Ihnen das Internet nicht verraten kann, nennt es Ihnen mindestens einen Ansprechpartner, den Sie kontaktieren können.
Fachforen
Auch hier können Sie im Internet recherchieren, in welchen Foren Sie sich austauschen können. Gerade auch bzgl. Ihres Angebotsportfolios
Wir hoffen Ihnen mit unseren Angaben weitergeholfen zu haben.
Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Mai 2018
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