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Yoga-Studio eröffnen: Genehmigungen?

Frage

Ich möchte ein Yoga-Studio eröffnen. Brauche ich dafür eine bestimmte Genehmigung? Brauche ich eine bestimmte Versicherung? Kann ich jedes Mietobjekt dafür nutzen (nicht mein privates)? Gibt es Fördermittel?

Antwort

Die Räumlichkeiten, die Sie nutzen wollen, müssen beim Bauamt als Gewerberäumlichkeiten ausgewiesen sein. Zudem lassen Sie sich bitte dort beraten, ob die Räumlichkeiten bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Diesbezüglich kann ich hierzu keine Aussage treffen.

Bevor Sie betriebliche Versicherungen abschließen, sollten Sie wissen, wo die betrieblichen Hauptrisiken für Ihr Unternehmen liegen und diese absichern. Eine Beratung, welche Versicherungen für Ihr Yoga-Studio notwendig sind, können Sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater erhalten oder bei einem Versicherungsmakler. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (Juli 2012) GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790  KB) (www).

Falls Sie Fragen haben, ob Sie als Yogalehrerin bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um ein Yoga-Studio zu eröffnen, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei einem Fachverband wie z.B. der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (www.yoga.de (www)).

Benötigen Sie zur Existenzgründung eine ausführliche Gründungsberatung so kann diese über ein Förderprogramm Ihres Bundeslandes gefördert zu werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es das Förderprogramm "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW". Informationen hierzu finden Sie auf dem nachfolgenden Link: www.foerderdatenbank.de (www).

Es gibt viele verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Förderzielen, z.B. Förderung einer Beratung oder Förderung von Investitionen. Förderprogramme gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern. Wichtig ist es zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird. Investitionsförderung erfolgt in der Regel in Form einer Darlehensförderung. Sie können aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.

Sie können für eine individuelle Beratung auch gerne unser Infotelefon zur Existenzgründung (030 340 60 65 60) nutzen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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