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Wellnessmassagen zu Hause anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin staatlich anerkannte Physiotherapeutin und möchte gerne zuhause Wellnessmassagen anbieten, da ich in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeite, mir aber im Nebenerwerb mit Massagen noch etwas dazu verdienen möchte. Was ist erforderlich, um Wellnessmassagen zuhause anbieten zu können? Da das ganze einen offiziellen Rahmen haben soll, benötige ich Information was ich beachten muss.

Antwort

Wenn es sich bei Ihrem Zuhause um Ihr Eigentum handelt, schauen Sie zunächst ob das Gebäude für diese Nutzung bereits zugelassen ist. Nehmen Sie ggf. dazu Kontakt mit dem örtlichen Bauamt auf. Falls nein, ist hierzu ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen.

Handelt es sich indes um eine Mietwohnung, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob das Gebäude für diese Nutzung bereits zugelassen ist und falls nein, ob er bereit wäre einen Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen.

Melden Sie danach dem örtlichen Gesundheitsamt die Aufnahme Ihrer Tätigkeit an, zugleich nehmen Sie die Anmeldung beim Finanzamt vor.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Kalkulation, dass Wellnessmassagen im Gegensatz zu Heilmassagen einer Umsatzbesteuerung von 19% unterliegen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2018

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