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Schmuck zuhause herstellen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane den Aufbau meines Schmuck-Online-Handels. Hierbei sollen vorerst nur ein paar wenige Halskettenanhänger-Modelle verkauft werden (2-5 verschiedene Modelle). Um die Ausgaben zu senken, plane ich die von mir designten Kettenanhänger selbst zu produzieren. Hierzu soll eine Zink-Legierung in Silikongussformen verarbeitet werden. Die Produktion ist dank der Effizienz neben den anderen Bereichen des Unternehmens nur ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes. Die Produktion soll bei meinen Eltern (Eigentumshaus) stattfinden. Vorerst werde ich ohne jegliche Mitarbeiter das Unternehmen führen. Darf ich überhaupt eine solche Produktion durchführen und wenn ja, welche Genehmigungen brauche ich? Muss ich mich in der IHK und der HWK anmelden? Soll im Gewerbeschein die Produktion hervorgehoben werden oder reicht nur "Onlinehandel mit Schmuck" oder ggf. sogar nur "Onlinehandel"?

Antwort

Wenn Sie die Produktion der von Ihnen beschriebenen Anhänger in den Privaträumen Ihrer Eltern vornehmen möchten, sind vor allem baurechtliche Fragestellungen vor Aufnahme der Selbstständigkeit zu klären.

Grundsätzlich müssen Sie für Ihren Standort eine sog. Nutzungsgenehmigung vorweisen. Dabei handelt es sich um eine baurechtliche Erlaubnis, dass Sie Ihren Betrieb an dem von Ihnen gewählten Standort in der Art und Weise auch führen dürfen. Eine Nutzungsgenehmigung wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt. Ich rate Ihnen dringend, sich hierzu vorab ggf. bei der zuständigen Handwerkskammer beraten zu lassen. Bitte lassen Sie sich von einer Standortberaterin oder einem Standortberater unterstützen. Die für Ihren Ort zuständige Handwerkskammer können Sie unter www.handwerkskammer.de ermitteln. Lassen Sie außerdem klären, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um Arbeiten aus dem Gold- und Silberschmiede-Handwerk handelt.

Sollte die Handwerkskammer auf Grund der Beschreibung Ihrer Tätigkeit zu dem Schluss kommen, dass Sie keiner handwerklichen Tätigkeit nachgehen, lassen Sie sich beim Gründungsvorhaben von der IHK (Industrie- und Handelskammer) unterstützen.

Quelle:
Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
Handwerkskammer Düsseldorf

Stand:
September 2020

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