Navigation

Psycho-onkologische Beratung: Räumlichkeiten?

Frage

Ich arbeite seit Jahren als psycho-onkologischer Berater. Nun möchte ich mich selbständig machen. Meine Fragen: 1. Kann ich das in einem Raum meiner Wohnung tun? 2. Muss ich den Vermieter darüber informieren? 3. Muss ich ein Kleingewerbe anmelden? 4. Wie verhält es sich mit Steuern und Abgaben? 5. Gibt es besondere Anforderungen an den Raum, der benutzt werden soll?

Antwort

Wenn die Räume bislang ausschließlich als Wohnraum genutzt wurden, ist ein sog. Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen, was in aller Regel der Vermieter übernimmt, aber nach Rücksprache mit dem Eigentümer auch der Mieter übernehmen kann.

Das ist vor allem aus Brandschutzgründen notwendig, da bei Ihrer Tätigkeit Personen Sie in den Räumen aufsuchen, auch wenn es sich nur um einen Raum innerhalb einer Wohnung handelt.

Wenn Sie kein Heilpraktiker sind, fallen Sie nicht nach § 18 Einkommensteuergesetz unter die Freien Berufe und müssen demnach ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden.

Der Vollständigkeit halber melden Sie dem Gesundheitsamt die Aufnahme Ihrer Tätigkeit trotzdem Sie nicht heilkundlich tätig sind.

Prüfen Sie zudem Ihre eventuelle Pflicht zur Gesetzlichen Unfallversicherung bei der BGW.

Schließen Sie darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung ab.

Sie zahlen Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn, sowie Einkommensteuer worauf die Gewerbesteuer zum Teil angerechnet wird und führen zudem Umsatzsteuer ab.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2014

Tipps der Redaktion:

GründerZeiten Nr. 22: Existenzgründungen im sozialen Bereich (PDF, 1  MB)

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben