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Praxis für Naturheilkunde in Privatwohnung?

Frage

Ich möchte eine Praxis für Naturheilkunde in meiner eigenen Wohnung eröffnen. Für die Praxisräume habe ich zwei Zimmer vorgesehen, eine separate Toilette kann noch eingerichtet werden. Die Privaträume können mit einer Schiebetür von den Praxisräumen getrennt werden. Kann ich in der Wohnung die Praxis eröffnen und was werde ich noch an Genehmigungen brauchen?

Antwort

Sämtliche Einrichtungen des Gesundheitswesens sind grundsätzlich immer bei den örtlichen Gesundheitsämtern schriftlich anzumelden. Lediglich Baden-Württemberg und Niedersachsen verzichten darauf.

Melden Sie sich zudem bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Unfallversicherung: www.bgw-online.de (www)

Zudem ist es bei Patientenbesuch relevant zu prüfen, ob das angemietete Objekt als Wohn und/oder Gewerbeobjekt bzw. Mischobjekt beim Bauamt angemeldet ist. Sollte das Objekt bis dato rein zu Wohnzwecken genehmigt worden sein, ist vor Eröffnung ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen, dem zunächst stattgegeben werden muss.

Dieser wird in der Regel vom Vermieter beim Bauamt gestellt.
Ist das Objekt bereits als Gewerbeobjekt ausgewiesen, ist nichts weiter zu unternehmen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2013

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