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Physiotherapeut und Heilpraktiker: Nutzungsänderung für Räumlichkeiten beantragen?

Frage

Ich würde gerne ein Unternehmen gründen. Leider gibt es nirgendwo stichhaltige Aussagen was man darf und was nicht. Folgende Thematik: Ich würde gerne eine Privatpraxis (ohne Kassenzulassung) eröffnen. Ich bin Physiotherapeut und Heilpraktiker. Die Immobilie ist 160 qm groß. Zu der Privatpraxis würde ich einen separat abgetrennten Trainingsbereich installieren, in dem dann Personal-Trainings stattfinden würden. Das ganze ist als Büro und Lager eingetragen. Die Immobilie befindet sich im EG hat zwei getrennte Toiletten BJ 2010. Notausgang ist vorhanden und Brandschutzauflagen sind erfüllt.

Muss eine Nutzungsänderung beantragt werden? Wenn ja, auf was? Privat-Praxis oder Training? Bei einer privaten Praxis gibt es ja kaum Auflagen. Müssen für die Praxis und für das Training zwei verschiedene Unternehmen gegründet werden? Kann ein Unternehmen beide Bereiche betreiben? Muss eine getrennte Abrechnung erfolgen? Dürfen monatliche Verträge geschlossen werden mit Massage oder Training?

Antwort

Ob eine Nutzungsänderung notwendig ist, erfahren Sie direkt beim Bauamt der Stadt in der die Immobilie steht. Sollte es sich um ein Mietobjekt handeln, übernimmt der Vermieter in den häufigsten Fällen derartige Anfragen.

Zumeist findet in den Kommunen lediglich die Unterteilung in Wohnraum und Gewerberaum statt. Einige Kommunen geben aber auch gesonderte Vorschriften für Praxisräume vor.

Als Privatpraxis ist darüber hinaus die Anmeldung beim Gesundheitsamt notwendig. In Baden-Württemberg wird vom Gesundheitsamt häufig ein Infektionsschutzplan gefordert, im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, da aus Sicht der dortigen Ämter Physio- und Ergotherapiepraxen (unabhängig davon ob es sich um Privatpraxen handelt) unter die Rehabilitationseinrichtungen fallen.

Solange im Trainingsbereich ausschließlich freiberufliches Personal-Training stattfindet, können beide Leistungen von einem Unternehmen erbracht werden. Wird das Personal-Training gewerblich, z.B. weil der unterrichtende Teil nicht mehr prägend ist oder durch die Einstellung vieler Mitarbeiter (siehe www.ihk-ostbrandenburg.de (www)), würde der gewerbliche Teil sodann den freiberuflichen Teil der Physiotherapie "infizieren". Daher wäre es sinnvoll von Beginn an die Buchhaltung zu trennen, was Ihnen ohnehin einen besseren Überblick über die Entwicklungen beider Bereiche ermöglicht. Dafür ist sodann auch eine getrennte Abrechnung sinnvoll. Sie können beide Bereiche dann mit dem gleichen Unternehmensnamen und einem anderen Zusatz versehen. Sie dürfen zudem monatliche Verträge für beide Bereiche schließen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2015

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