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Physiotherapeut: Nutzungsänderung für Gewerbeeinheit beantragen?

Frage

Ich beabsichtige mich als Physiotherapeut niederzulassen. Vor einem Jahr habe ich eine Immobilie erworben, wo sich im Erdgeschoss eine Gewerbeeinheit befindet. Dies war lange Jahre als Versicherungsbüro vermietet. Bevor ich mit den Renovierungen anfange, habe ich einen Architekten beauftragt wegen der Einrichtung der Behandlungskabinen usw. Im Zuge dessen kam die Frage auf Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt auf. Natürlich vertraue ich meinem Architekten, doch er ist absolut davon überzeugt, keinen Antrag beim Bauamt stellen zu müssen, weil es früher schon gewerblich genutzt wurde. Meine Frage ist es, stimmt dies so oder sollte ich den Antrag stellen? Sollte ich den Antrag nicht stellen, könnte ich dies auch im Nachhinein beantragen, wenn das Bauamt dies fordern würde? Dies ist ebenfalls die Aussage des Architekten. Entspricht dies die Wahrheit und müsste ich dann nicht mit Klage bzw. Bußgeld rechnen? Weiterhin wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich über Stellplätze, die nötig wären oder nötig sind für eine Praxis, informieren würden.

Antwort

Ein Nutzungsänderungsantrag ist in der Tat nur dann zu stellen, wenn die Räumlichkeiten zuvor anderweitig (z. B. als Wohnraum) genutzt wurden. Dies ist offenkundig bei Ihnen nicht der Fall. Die Frage der Anzahl der notwendigen Parkplätze ist demnach auch bereits früher entschieden worden, da die Fläche ansonsten nicht als Gewerbefläche ausgewiesen worden wäre. Für die Zulassung der Räume bei den Gesetzlichen Krankenkassen ist jene Frage ohne Belang.

Nutzungsänderungsanträge können auch später gestellt werden, bergen nur den Nachteil von ggf. teuren Umbaumaßnahmen.

Sie können sich diese Aussage auch direkt beim Bauamt bestätigen lassen. Dort müsste demnach das besagte Objekt als gewerblich geführt werden, mit einer Vorgabe zur Anzahl der Parkplätze.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2013

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