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Masseur und Physiotherapeut: Praxis in Wohnhaus?

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Frage

Ich bin examinierter Masseur sowie Physiotherapeut und habe vor, mich selbständig zu machen in diesem Bereich. Ich möchte jedoch ausschließlich Privatpatienten sowie Selbstzahler behandeln. Meine Praxis würde ich in meinem Wohnhaus (1.OG) ausbauen. Gibt es räumliche Voraussetzungen wie bei der gesetzlichen KK-Zulassung? Genügt eine Anmeldung beim Finanzamt?

Antwort

Bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen können, ist ein sog. Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen, sollten die bisherigen Räumlichkeiten dort ausschließlich als Wohnraum gemeldet worden sein.

Eigene Zulassungsvoraussetzung für die Behandlung von Privatpatienten gibt es hingegen nicht.

Wenn Sie Kranke ohne ärztliche Verordnung behandeln, ist ein "Heilpraktiker (HP)" für Heilmittelerbringer nachzuweisen.

Die Behandlung ohne Verordnung ist umsatzsteuerpflichtig in Höhe von zuzüglich 7 % laut Oberfinanzdirektion Frankfurt seit Januar 2012. Die Verordnung kann auch vom HP stammen (auch in Personalunion).

Bei Ihnen als Freiberufler reicht die Anmeldung beim Finanzamt.

Quelle:
Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2013

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