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Ladengeschäft in eigener Garage einrichten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte ein kleines Ladengeschäft für Haustierbedarf (Futter und Zubehör) eröffnen. Das Ladengeschäft soll nach den erforderlichen Renovierungen aus unserer jetzigen Garage entstehen. Muss ich mir das bei der Stadt genehmigen lassen? An wen wende ich mich damit am besten? Die Garage gehört zu einem Wohnhaus in einem Außenbereich.

Antwort

Ob eine gewerbliche Nutzung Ihrer Garage möglich ist, besprechen Sie bitte mit dem örtlichen Bauamt. Das örtliche Bauamt kann auch Auskünfte geben, ob Räumlichkeiten bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Sie sollten eventuell auch Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen, um hier zu klären, welche Anforderungen das Amt an einen Einzelhandel für Tierfutter stellt.

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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