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Kosmetikstudio in Wohnhaus einrichten?

Frage

In einem gemieteten Haus wollen wir gerne einen Raum für ein Kosmetikstudio einrichten. Ist dieses aus rechtlicher Sicht erlaubt bzw. welche Schritte sind zu erledigen, um eine Genehmigung zu erhalten?

Antwort

Nutzungsänderungen von privaten Wohnräumen sind in der Regel öffentlich-rechtlich zu genehmigen. Dies ist aber vom Einzelfall abhängig (z.B. Gebietscharakter) und richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht (Baubehörde). Der Umfang der beruflichen Nutzung spielt eine wesentliche Rolle. Besondere Anforderungen an Räumlichkeiten gibt es für Ihre geplante Tätigkeit, wie Sie von Ihnen erbracht wird, nicht. Bei einer Mietwohnung ist insbesondere vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

Quelle:
Dagmar Schulz
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
November 2014

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