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Kosmetikstudio in Wohnhaus einrichten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

In einem gemieteten Haus wollen wir gerne einen Raum für ein Kosmetikstudio einrichten. Ist dieses aus rechtlicher Sicht erlaubt bzw. welche Schritte sind zu erledigen, um eine Genehmigung zu erhalten?

Antwort

Nutzungsänderungen von privaten Wohnräumen sind in der Regel öffentlich-rechtlich zu genehmigen. Dies ist aber vom Einzelfall abhängig (z.B. Gebietscharakter) und richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht (Baubehörde). Der Umfang der beruflichen Nutzung spielt eine wesentliche Rolle. Besondere Anforderungen an Räumlichkeiten gibt es für Ihre geplante Tätigkeit, wie Sie von Ihnen erbracht wird, nicht. Bei einer Mietwohnung ist insbesondere vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

Quelle:
Dagmar Schulz
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
November 2014

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