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Hundesalon in Eigentumswohnung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte eine Ausbildung zum Hundefriseur machen, um mich später selbständig zu machen. Mein Plan ist es, weiterhin halbtags als Erzieherin zu arbeiten und mir nebenbei einen Kundenstamm aufzubauen, indem ich einen Raum unserer Eigentumswohnung zum Hundesalon umgestalte und diesen für meine Tätigkeit nutze. Ist das rechtlich möglich, wenn alle Miteigentümer des Hauses einverstanden sind? Es würde sich am Tag um 1-2 Kunden handeln. So "viel" Besuch mit Hund könnte man ja auch im normalen Leben bekommen, ohne dass es jemanden etwas angehen würde - oder?

Antwort

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihre entsprechende Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Für den Betrieb ist es bei manchen Hausgemeinschaften notwendig, die Erlaubnis der Eigentümerversammlung einzuholen. Hier sollten Sie sich definitiv absichern. Weiterhin muss der Raum bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie hier Kundschaft empfangen. Eine gute Anlaufstelle für weitere Informationen ist die örtliche IHK. Vor allem was auch Ihre Fragestellung nach weiteren einzuholenden Genehmigungen ist.

Quelle:
Diplom Betriebswirt Felix Thönnessen
thoennessenpartner
März 2014

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