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Heilpraktikerpraxis in privat genutzter Mietwohnung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte in meiner 130 qm großen Mietwohnung einen abgetrennten ca. 40 qm großen Bereich als Heilpraktikerpraxis nutzen. Was muss ich hierbei beachten?

Antwort

Zum einen klären Sie die gewünschte Nutzungsänderung für den abgetrennten Bereich Ihrer Wohnung zunächst mit Ihrem Vermieter. Erst wenn dieser zustimmt bzw. das Bauamt bei bisheriger reiner Nutzung zu Wohnzwecken der Nutzungsänderung zustimmt, melden Sie Ihre Praxis beim örtlichen Gesundheitsamt an.

Die baulichen Hygieneanforderungen an Ihre Praxis finden Sie unter Anderem hier:
http://www.udh-bundesverband.de/files/checkliste_heilpraktikerpraxis.pdf

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2017

Tipps der Redaktion:

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