Heilpraktikerin: Praxisstandort in Privatwohnung?
Frage
Ich bin Heilpraktikerin (ohne Bestallung) und somit einmal freiberuflich tätig. Mit Homöopathie und Bioresonanz (mobiles Gerät) möchte ich die Anamnesen ausschließlich bei Hausbesuchen durchführen. Da ich nicht "im Umherziehen" arbeiten darf, brauche ich eine feste Praxisadresse. Darf ich hierzu ein Zimmer unserer Mietwohnung als Praxisbüro und somit Praxisstandort nutzen? Der Vermieter wäre mit der Nutzungsänderung einverstanden. Was ist hierbei zu beachten? Und benötige ich, trotz fehlendem Kundenkontakt in der Praxisräumlichkeit, eine Zustimmung der Baubehörde unter Erfüllung brandschutzrechtlicher Kriterien etc.?
Antwort
Sie dürfen ein Zimmer Ihrer Privatwohnung dafür nutzen. Dies bedarf einer behördlichen Genehmigung, da der Patient die Möglichkeit haben muss, Sie in den Räumen aufzusuchen, auch wenn er das z.B. derzeit nicht vorhat.
Folgender Link erläutert den Sachverhalt sehr gut:
www.weilheim-schongau.de (www)
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2014
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