Navigation

Goldschmiedin: Werkstatt in Privatwohnung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Goldschmiedin und möchte mich selbständig machen - allerdings ohne Ladenlokal. Meine Wäre möchte ich in temporären Shops (Pop-Up Stores) und auf Märkten vertreiben. Mein Werktisch soll also in meiner Wohnung stehen. Muss ich das beim Vermieter melden? Was erwartet mich da?

Antwort

Sie sollten vor Aufnahme der Selbstständigkeit neben dem Vermieter auch die örtliche Baubehörde über Ihr Vorhaben informieren. Sie planen, einen Teil Ihrer Wohnfläche „umzunutzen“. Dafür ist eine sog. Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt zu beantragen. Hier werden u.a. Auflagen zum Brandschutz geprüft sowie emissionstechnische Werte (z.B. Lärm, Gerüche etc.) aufgenommen und bewertet.

Ich empfehle Ihnen dringend, vor Aufnahme der Selbstständigkeit Kontakt mit der örtlichen Handwerkskammer aufzunehmen. Dort sind in vielen Fällen sog. Standortberater tätig, die Ihnen zu dem Sachverhalt weiterhelfen können. Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Die für Sie zuständige Handwerkskammer finden Sie hier: www.handwerkskammer.de

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
März 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben