Antwort
Wenn Sie ein privates Grundstück an einen Gewerbetreibenden vermieten möchten, müssen Sie in der Regel kein eigenes Gewerbe anmelden. Die Vermietung von Immobilien, einschließlich privater Grundstücke, fällt normalerweise nicht unter die Definition eines Gewerbes.
Sie sollten allerdings vorab klären, ob Ihr Grundstück in einem sog. Mischgebiet liegt. In einem Mischgebiet dürfen Wohn- und Gewerbeflächen angeboten werden. In einem reiben Wohngebiet ist die gewerbliche Nutzung durch Ihren Mieter nicht erlaubt! Auskunft darüber bekommen Sie bei der Stadtverwaltung.
In jedem Fall sollten Sie auch die Nachbarn befragen, denn eine Hundeschule kann durch Bellen auch störend sein.
Quelle:
Wolfgang Dykiert
dykiert beratung
Gründungs-, Fördermittel- und Mittelstandsberatung
Stand:
Juni 2023