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Gewerberäume für Ergotherapiepraxis übernehmen: Nutzungsänderung beantragen?

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Frage

Ich habe schon seit zehn Jahren eine Ergotherapiepraxis. Bisher war ich immer in gewerblich gemeldeten Räumen zur Miete. Jetzt habe ich ein Haus gekauft, in dem das Erdgeschoss als Gewerbe im Grundbuch eingetragen ist. Zurzeit ist es noch an eine Versicherung vermietet. Ab März beabsichtige ich meine Praxis in diese Räume zu verlegen. Die Räume sind in dem gleichen Ort wie bisher. Muss ich außer bei den Krankenkasse eine Zulassung der Räume auch eine Nutzungsänderung beim Gewerbeamt oder andere stellen?

Antwort

Nein, wenn Ihre Räume im Erdgeschoss wie Sie angeben bereits als Gewerberaum angegeben ist, sind keine weiteren Schritte notwendig, außer dem neuen Zulassungsantrag.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2014

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