Fußreflexzonenmassage in Arbeitszimmer zuhause anbieten?
Frage
Mein Mann war Lehrer und ist jetzt im Ruhestand. Er hatte ein Arbeitszimmer. In diesem ehemaligen Arbeitszimmer möchte ich zukünftig Fußreflexzonenmassage anbieten. Das Gewerbe ist bereits angemeldet. Ist das jetzt etwas, das unter das Thema Nutzungsänderung fällt? Was muss ich beachten?
Antwort
Gerade für Existenzgründer ist Sparen oberstes Gebot. Was liegt da näher, als den Einstieg in die Selbständigkeit in den eigenen vier (Wohn-) Wänden zu wagen? Das aber kann riskant, weil baurechtlich unzulässig, sein und unter Umständen sogar ein Klagerecht gestörter Nachbarn zur Folge haben. Daran ändert auch der Wegfall der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung nichts Grundsätzliches.
Die IHK Hannover hat dazu unter folgendem Link einen ausführlichen Artikel veröffentlicht: www.hannover.ihk.de (www)
Zu beachten ist dabei auch, ob Sie Ihre Tätigkeit (Fußreflexzonenmassage) gewerblich oder als freiberuflich ausüben. Das Ausüben eines freien Berufes kann unter Umständen innerhalb der Mietwohnung erlaubt sein - hingegen die Ausübung einer (identischen) gewerblichen Tätigkeit nicht. In jedem Fall empfehle ich den Haus- bzw. Wohnungseigentümer vorab zu fragen und seine Einwilligung schriftlich zu erbitten. Sicherlich kommt es auch darauf an, ob sich die Nachbarn durch den Kundenverkehr gestört fühlen oder nicht, d.h. Sie sollten die Anzahl Ihrer Patienten realistisch einschätzen und angeben.
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
September 2014
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