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Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie: Praxis im Wohngebiet?

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Frage

Ich möchte meine Berufstätigkeit als Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie wiederaufnehmen, aber nur stundenweise und zwar in einem von uns angemieteten Wohnhaus. Das Haus liegt in einem reinen Wohngebiet. Unser Vermieter hat einer solchen Nutzung des Hauses bereits im Mietvertrag zugestimmt. Da ich sowohl als Diplom-Psychologin als auch als Heilpraktikerin für Psychotherapie einen Katalogberuf ausübe, also Freiberuflerin bin, kann ich nach § 13 BauN VO auch in einem reinen Wohngebiet tätig werden; richtig? Auch in eigener Psychologischer Praxis? Wenn nicht würde ich mich auf eine Dozententätigkeit (VHS etc.) beschränken. Muss zur Nutzung einzelner Wohnräume (Praxis? Arbeitszimmer zur Unterrichtsvorbereitung?) trotzdem eine Nutzungsänderung beantragt werden? Ist eine zweckentfremdete Nutzung von Teilen (unter 50%) eines Wohnhauses für Freiberufler nicht grundsätzlich genehmigungsfrei? Wie verhalte ich mich gegenüber dem Bauamt?

Antwort

Ja, Sie dürfen sich in einem Wohngebiet niederlassen, allerdings ist hier die Landesbauordnung zu berücksichtigen. Die Genehmigung Ihres Vermieters reicht daher nicht aus, es ist stattdessen - in der Regel geschieht dies über den Vermieter, kann aber auch über den Mieter erfolgen - ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen, außer dem Vermieter liegt bereits eine Genehmigung für gemischt genutzte Objekte vor.

In Ihrem Fall ist hierbei vor allem die Barrierefreiheit zu berücksichtigen, siehe § 54 der Landesbauordnung in NRW in Verbindung mit § 89.

Daraus ergibt sich, dass eine Nutzungsänderung nur notwendig ist, wenn Sie auch Dritte in diesen Räumen empfangen. Werden die Räume indes lediglich zur Unterrichtsvorbereitung verwendet und findet damit keinerlei Publikumsverkehr statt, ist keine der oben genannten Voraussetzungen erforderlich.

Das entscheidende Kriterium ist damit der Publikumsverkehr.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2017

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