Navigation

Antrag auf Nutzungsänderung bremst Gründungsvorbereitungen?

Frage

Wir sind momentan noch in der Gründungsphase und haben beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. Büroräume sollen in eine Tanzschule mit Getränkeausschank umgenutzt werden. Nun haben wir einen Brief bekommen, dass wir in 4 Monaten mit einer Entscheidung rechnen können. Bis dahin dürfen wir nichts tun. Also nicht umbauen, keine Wände streichen usw. Was können wir tun, um diesen Vorgang zu beschleunigen? Wir zahlen ja immerhin schon Miete und Nebenkosten und Kreditzinsen. Kann das vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt sein, dass man als Existenzgründer 4 Monate einfach mal nichts machen darf? Oder haben wir irgendwo einen Fehler gemacht?

Antwort

Ich fürchte, da können Sie nichts tun. Wenn die angemieteten Räumlichkeiten für eine andere (gewerbliche) Nutzung zugelassen waren und Sie sie jetzt als Tanzschule mit Getränkeausschank nutzen möchten, dann muss eine formale Nutzungsänderung beantragt und genehmigt werden. Auf die Verwaltungsabläufe können Sie kaum Einfluss nehmen - Sie können nur versuchen, dem zuständigen Sachbearbeiter die Eilbedürftigkeit nahelegen und hoffen, dass er den Vorgang im Rahmen der Möglichkeiten zügig bearbeitet. Wenn allerdings die Nachbarn angehört, der zuständige Stadtbezirk oder Stadt-/Gemeinderat einbezogen werden müssen, dann kann eine Nutzungsänderung dauern. Details können Sie hier nachlesen: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=1262401&vbmid=0

Leider haben Sie im Vorfeld bei der Standortsuche bzw. -auswahl tatsächlich einen Fehler gemacht. In jedem Fall sollte man VOR Abschluss des Mietvertrages eingehend prüfen, ob die vorhandene Nutzungsgenehmigung den geplanten Gewerbebetrieb zulässt bzw. ob ggf. Änderungsanträge gestellt werden müssen. Eine rechtlich bindende Auskunft kann nur die zuständige Behörde geben - d.h. man sollte vor Abschluss des Mietvertrages Einsicht in die entsprechenden Genehmigungen beantragen. In der Regel wird diese auch ohne größere Formalitäten gewährt.

Auch eine eventuelle vorherige Auskunft des Vermieters entbindet den Gründer nicht davon, sich rechtlich abzusichern bzw. sich umfassend zu informieren; der Vermieter muss die Einschränkungen im Baurecht ja nicht zwingend gekannt haben oder er kann den neuen Gewerbebetrieb und die dafür erforderlichen Genehmigungen nicht abschätzen.

Eventuell können Sie mit dem Vermieter ein Gespräch suchen und einen Kompromiss verhandeln - mit dem Ziel, dass während der Genehmigungsphase eine reduzierte Miete veranschlagt wird.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
August 2015

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben