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Wellnessleistungen anbieten: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich bin Physiotherapeutin und schon immer als freie Mitarbeiterin tätig. Nun habe ich noch einen Raum gemietet, in dem ich nur Privatpatienten behandle und Wellnessleistungen anbiete. Muss ich für die Wellnessleistungen ein Gewerbe anmelden oder kann ich alles normal weiterlaufen lassen, weil die Einnahmen aus dem Wellnessbereich 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigen?

Antwort

Zwei Dinge sind stets voneinander zu trennen: Die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.

Bezogen auf den konkreten Fall der Wellnessbehandlungen gilt für Sie als Angehörige eines freien Berufes: Die Wellnessleistungen durch Heilmittelerbringer sind gewerbesteuerfrei! Und: Wellnessbehandlungen durch Heilmittelerbringer unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Ausnahmen: Bei einem Vorjahresumsatz bis 22.000 Euro (bis 2020: 17.500 Euro) und ein im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegender Umsatz kann die sog. Kleinunternehmerregelung angewendet werden. Dies passiert seitens des Finanzamtes automatisch. Wollen Sie hingegen in diesem Bereich ihre Umsatzsteuer abführen (z.B. auf Grund hoher Investitionen in diesem Bereich, deren Umsatzsteuer Sie als Vorsteuer geltend machen können) melden Sie das dem Finanzamt zur Berücksichtigung.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2021

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