Navigation

Tanzkurs für Kinder: Versicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich werde einen Tanz- bzw. Rhythmik-Kurs für Grundschulkinder anbieten. Laut der Familienbildungsstätte bin ich selbst zwar über diese versichert, für die von mir in dieser Zeit betreuten Kinder greife im Notfall deren private Kranken- bzw. Haftpflichtversicherung. Was ist aber, wenn sich ein Kind so verletzt, dass Langzeitfolgen eintreten, eine Reha notwendig ist? Oder die Eltern mich wegen einer evtl. Verletzung der Aufsichtspflicht angehen? Oder ein Kind nicht haftpflichtversichert ist und in einem von mir angemieteten Raum etwas kaputt macht? Meine Frage ist also, ob und wie ich mich für diese Tätigkeit zusätzlich absichern muss.

Antwort

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist Ihre Referententätigkeit eher eine Unterrichts- und Dozententätigkeit. Sie haben schon die richtigen Fragen gestellt und die Antwort ist simpel: Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Fragen bzw. suchen Sie speziell nach einer Trainer-Haftpflicht, ggf. mit erlebnispädagogischen Elementen, dann erhalten Sie genau den richtigen Versicherungsschutz. Die Berufshaftpflicht-Versicherung brauchen Sie für all Ihre Tätigkeiten, sie schließt Ihre private (meist) gratis mit ein und dürfte für 100 bis 200 Euro/Jahr zu bekommen sein. Sie schützt Sie gegen Ansprüche von z.B. Schülern oder ihren Eltern wegen z.B. unterlassener Aufsicht. Nicht enthalten sind Schäden, die durch die Kinder selbst verursacht werden, dafür müssten diese über ihre Eltern versichert sein.

Am einfachsten finden Sie geeignete Policen über das Internet. Suchen Sie gezielt nach „Berufshaftpflichtversicherung für Tanz-und Rhythmuslehrer“, dann werden Sie sehr schnell fündig. Alternativ konsultieren Sie Versicherungsmakler und/oder Ihre(n) Versicherungsberater(in) des Vertrauens. Eine dritte Möglichkeit ist, über den Berufsverband zu gehen und dort nach Empfehlungen zu fragen, oft bestehen auch Gruppenverträge. die einen rabattierten Beitrag und bessere Bedingungen anbieten.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
April 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben