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Stockfotografie und Selfpublisher: Media-Haftpflichtversicherung

Frage

Ich beziehe zurzeit Arbeitslosengeld I und möchte mit Stockfotografie und später als Selfpublisher auf eigenen Beinen stehen. Dazu habe ich einige Fragen: Ist es sinnvoll, eine Media-Haftpflichtversicherung abzuschließen? Weil ich vor allem zu Beginn eher Kleinbeträge verdienen werde, weiß ich nicht, ob sich die Versicherung lohnen würde oder auf Nummer sichergehen sollte. Muss ich betriebliche Versicherungen abschließen, wie eine Betriebshaftpflicht- oder eine Rechtsschutzversicherung?

Antwort

Sie arbeiten ja zukünftig in zwei Bereichen:

  • die Fotografie
  • die Schriftstellerei.

Zur Stockfotografie:

hier handelt es sich ja um Fotos „auf Vorrat“, die später von Klienten gekauft werden. Ich sehe hierbei vor allem ein Risiko, nämlich das der Verletzung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Würden Sie Personen z.B. ohne Erlaubnis ablichten und für ein Foto (meinetwegen auch verfremdet) verwenden, hätten Sie genau den beschriebenen Fall. Ich würde vermutlich nicht klagen, sondern eher Tantiemen verlangen ;-)), aber was wäre, wenn Sie versehentlich eine VIP ablichten, die Sie auf Schadensersatz verklagt? Genau dazu benötigen Sie aus meiner Sicht eine Vermögensschadenshaftpflicht (gehört zur Kategorie der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung). Diese Police käme für den Schaden auf und würde gleichzeitig versuchen, wenn es sein muss auch gerichtlich, den Schaden (also die Forderung) abzuwehren oder zu mindern. Von daher ist da eine kleine Rechtsschutzversicherung mit enthalten.

Zur Schriftstellerei und zum Selfpublishing:

Hierbei geht es ja ausschließlich um Ihre eigenen Werke. Davon geht erst einmal keine Gefahr aus. Jedoch lauert auch hier möglicherweise der Teufel im Kleingedruckten, ich will sagen, vielleicht fällt einem „großen“ Schriftsteller auf, dass Sie Teile seines Werkes verwendet haben (sozusagen geklaut und/oder abgekupfert haben). Es geht also wieder um Schadenersatzforderungen aus Urheberrechtsverletzungen (siehe oben). Also auch hierfür darüber nachdenken, eine Vermögensschadenshaftpflicht abzuschließen.

Ansonsten müssen Sie sich aus meiner Sicht vor allem auch um Ihre soziale Sicherung kümmern:

  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Rechtzeitig ummelden bei der Krankenkasse, sobald das ALG I endet und Sie den Gründungszuschuss erhalten.
  • Abklären, ob die KSK (Künstlersozialkasse) für Sie in Frage kommt: Damit wären Sie rentenversicherungspflichtig. Vorteil: die KSK zahlt die Hälfte des Beitrages.

Das wären die wichtigsten Versicherungen für den Start in die Selbständigkeit.
Viel Erfolg!

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Oktober 2017

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