Navigation

Physiotherapeutin: Versicherungen für Massagen?

Frage

Meine Tochter ist staatlich geprüfte Physiotherapeutin und hat jetzt einen kleinen Massagesalon eröffnet und bietet als selbständige Unternehmerin Massagen an. Sie hat mit Gewerbeanmeldung und Geschäftseröffnung eine Berufshaftpflicht abgeschlossen. Sind weitere Versicherungen gesetzlich oder berufsgenossenschaftlich zwingend erforderlich? Wenn ja, welche und warum?

Antwort

Zunächst der Vollständigkeit halber möchte ich Ihnen den Hinweis geben, dass eine Gewerbeanmeldung bei einem Freien Beruf nicht notwendig ist. Es reicht die Anmeldung beim Finanzamt.

Bei selbstständigen Physiotherapeuten sind folgende Versicherungen neben der Berufshaftpflichtversicherung notwendig:

Sehr zu empfehlen - wenn auch keine Pflichtversicherung - ist eine Inhaltsversicherung. Zur Begründung: Im Falle eines fremd verschuldeten Brand- oder Wasserschadens bei denen der Verursacher nicht juristisch einwandfrei festzustellen ist, wird ein Schaden nicht ersetzt. Beispiel: Die Praxis befindet sich im Erdgeschoss. In der Wohnung des Vermieters über der Praxis entsteht ein Brand, verursacht durch einen Kurzschluss in einem Kabel in der Wand der betreffenden Wohnung. Der Vermieter hat in diesem Fall zwar den Gebäudeschaden zu beheben, jedoch nicht den Verlust des Inventars auszugleichen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben