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Personalberatung: Versicherungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin im Bereich Personalberatung selbständig und bräuchte noch Unterstützung bei den nötigen Versicherungen in diesem Bereich der Personalberatung. An wen kann ich mich wenden? Gibt es dazu Verzeichnisse?

Antwort

Leider gibt es keine Verzeichnisse über Spezialisten im Bereich Versicherungen für Personalberater. Die gute Nachricht: das ist aber gar nicht dramatisch, denn so arg viel Versicherungsschutz benötigen Sie gar nicht.

Um Ihren Betrieb/ Ihre Personalberatung abzusichern, ist es vor allem notwendig, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Was leistet diese? Wenn Ihnen z.B. bei der Personalsuche oder -vermittlung ein Fehler unterläuft oder Sie auf Schadenersatz verklagt werden, ist diese Police zur Stelle. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung setzt sich bei rechtlichen Unklarheiten für Sie ein und wehrt unberechtigte Schadenersatzklagen Dritter ab (passiver Rechtsschutz). Sie bietet Ihnen Schutz bei Beratungsfehlern oder versehentlichen Verstößen gegen AGG oder Geheimhaltungspflichten. Sie gilt für Personalberater und auch Headhunter-Tätigkeiten.

Anbieter solcher Policen finden Sie ganz einfach über das Internet, um einen ersten Eindruck zum Preis und zur Leistung zur erhalten.

Falls Sie Geschäftsräume angemietet haben sollten, ist eine Geschäftsversicherung sinnvoll, die - analog zur Hausrat für die Privaträume - bei Einbruch, Diebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden Ersatz leistet.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
März 2017

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